DATEV_Label_Digitale_Kanzlei_2024_RGB

Firmenwagennutzung bei Mini-Job im Ehegattenbetrieb

Der Bundesfinanzhof (BFH) hat mit einem Urteil zur Firmenwagennutzung bei einem Mini-Job im Ehegattenbetrieb ein bemerkenswertes Urteil gesprochen (BFH v. 10.10.2018 – X R 44-45/17 – veröffentlicht am 27.02.2019).

Der BFH urteilt, dass die Überlassung eines Dienstwagens zur unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien Privatnutzung des Arbeitnehmers im Rahmen eines geringfügig – zwischen Ehegatten geschlossenen – Beschäftigungsverhältnisses fremdunüblich ist. 

Der BFH bemängelte, dass in dem zu entscheidenden Fall der Anteil der unkalkulierten und unkalkulierbaren Privatnutzung des PKWs als wertangemessene Gegenleistung für die Arbeitskraft anzusehen ist.

Bei einer geringen Gesamtvergütung erreicht der Arbeitgeber eher die Risikoschwelle, bei der sich bei einer intensiven Privatnutzung die Fahrzeugüberlassung nicht mehr wirtschaftlich bzw. fremdüblich ist.

Der Ehemann führte einen Einzelhandel mit Sportartikeln. Seine Ehefrau arbeitete für eine monatliche Vergütung von 400 EUR als Büro-, Organisations- und Kurierkraft. Der schriftliche Arbeitsvertrag sah eine wöchentliche Arbeitszeit von 9 Stunden vor. Entgolten wurde die Ehefrau insbesondere durch die Einräumung einer unbeschränkten und selbstbeteiligungsfreien privaten Nutzungsmöglichkeit eines Fahrzeugs. Im Streitjahr wurde zunächst ein zuvor gebraucht erworbener PKW Opel Astra (Bruttolistenneupreis: 26.300 EUR) und später – nach Verkauf des Opel Astra – ein ebenso gebraucht gekaufter PKW Saab Vector Kombi (Bruttolistenneupreis: 38.500 EUR) der Ehefrau zur Verfügung gestellt.

Fragen hierzu schicken Sie gern an: info@steuerberater-berlin.de

Weitere interessante Artikel
Shape