Die Auszahlung der 300 Euro EPP für Arbeitnehmer erfolgt im September 2022 – nun gibt es bis zu 3.000 Euro Inflationsprämie vom Arbeitgeber – steuer- und sozialabgabenfrei.
Die Bundesregierung hat im dritten Entlastungspaket in 2022 auch eine Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro vereinbart. Wir als Steuerberater in Berlin möchten Ihnen dazu ein kurzes Update geben.
Die Inflationsprämie ist steuer- und sozialversicherungsfrei bis zu einem Betrag von 3.000 Euro und kann als Einmalzahlung vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer ausgezahlt werden. Über diesen Betrag hinausgehende Zahlungen sind immer steuer- und sozialversicherungspflichtig. Mit diesen Merkmalen ähnelt die Inflationsprämie sehr dem Corona-Bonus, der von März 2020 bis März 2022 in Höhe von max. 1.500 Euro steuer- und sozialabgabenfrei vom Arbeitgeber an den Arbeitnehmer gezahlt werden konnte.
Die Auszahlung der Inflationsprämie ist für Unternehmen freiwillig. Es gibt keinen gesetzlichen Anspruch auf die Prämie in Höhe von 3.000 Euro. Ob und in welcher Höhe die Einmalzahlung an die Beschäftigten gezahlt werden wird, liegt in der Entscheidung des Arbeitgebers, für den die Zahlung der Inflationsprämie eine Betriebsausgabe darstellt.
Weitere Einzelheiten zur Inflationsprämie in Höhe von 3.000 Euro sind noch nicht bekannt. Sobald es hier neue Informationen gibt, geben wir an dieser Stelle ein weiteres Update dazu.
Wir hoffen allerdings, dass die 3.000 Euro bereits im Jahr 2022 vom Arbeitgeber gezahlt werden können.
Dieser Beitrag kann eine individuelle Beratung nicht ersetzen.
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Bleiben Sie gesund.
Dr. Alexander Georgi, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Berlin
Christiane Georgi, Steuerberaterin, Berlin
Dr. Georgi Steuerberatungsgesellschaft mbH
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
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15.09.2022