Frohe Weihnachten und einen guten Rutsch ins Neue Jahr 2025!
Es geht in den Jahresendspurt, der mitunter wenig besinnlich ist. Trotzdem ist es wichtig, auch mal innezuhalten und zurückzublicken auf ein wunderbares Jahr, indem wir
Die Zeit, in der wir derzeit in Berlin leben, ist spannend, chancenreich aber auch sehr schnelllebig. In dieser Zeit ist es von großem Vorteil, einen Steuerberater als Partner an seiner Seite zu haben, der seine Sprache spricht. Es ist auch wichtig, einen Steuerberater zu haben, der von dem, was er tut, überzeugt ist und dem seine Arbeit Spaß macht. Es ist wichtig, einen Partner zu haben, dem man vertrauen kann. Steuerberatung ist Vertrauenssache.
Steuerberatung ist komplex. Daher fokussieren wir uns als mittelständische Steuerberatungskanzlei auf die steuerliche Betreuung und betriebswirtschaftliche Beratung von Unternehmen, Unternehmern, Freiberuflern wie Ärzten und Existenzgründern. Das macht uns Spaß. Und wir denken, dass wir das gut können.
Im Jahr 2024 betreuen wir rund 280 Mandanten. Wir erstellen jährlich rund 150 Jahresabschlüsse für GmbHs bzw. UGs. Unsere Mandanten weisen meist hohe Wachstumsraten auf. Wir wachsen mit unseren Mandanten. Basis unserer Beratung ist ein motiviertes und hochqualifiziertes Team. Wir arbeiten täglich daran, noch besser zu werden. Zum Vorteil für unsere Mandanten.
Gern betreut unsere Steuerberatungsgesellschaft Unternehmen in der Rechtsform der GmbH.
Wir informieren die Beteiligten und Entscheider der GmbH über Rechte und Pflichten aus handels- und steuerrechtlicher Sicht.
Auf Wunsch erarbeiten wir steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten für die GmbH-Geschäftsführer und die GmbH-Gesellschafter.
Seit 2007 begleiten wir Existenzgründer aus steuerlicher und betriebswirtschaftlicher Sicht.
Bis heute haben wir über 100 Start-up Unternehmen erfolgreich begleitet.
Derzeit geht von Start-ups in Berlin eine hohe wirtschaftliche Dynamik aus. Berlin ist eine der Existenzgründungshochburgen in Deutschland und Europa.
„Wieviel digital“ darf/soll es denn sein? Sie entscheiden dies. Wir unterstützen Sie dabei. Unsere Kanzlei befindet sich räumlich in Berlin. Wir bieten bundesweit eine Online-Steuerberatung für Unternehmen an. Unsere Mitarbeiter und Steuerberater betreuen auch international tätige Unternehmen in der Rechtsform der GmbH. Somit gehört die Kommunikation in englischer Sprache bei uns zum Tagesgeschäft. Monatliche Auswertungen, wie z. B. die betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA), und Jahresabschlüsse erhalten Sie bei uns auch auf Englisch.
Das Marktumfeld verändert sich in Berlin, Deutschland und weltweit sehr schnell. Es entstehen täglich neue Geschäftsmodelle. Erfolgreiche Steuerberatung passt sich diesem Wandel an.
Als Steuerberater in Berlin deckt unser Service alle wesentlichen steuerlichen Bereiche, wie Lohnbuchhaltung, Finanzbuchhaltung sowie die Erstellung von Jahresabschlüssen und Steuererklärungen ab.
Die Basis unserer Leistungen ist die Buchhaltung für unsere Mandanten. Wichtige Details werden per Telefon oder Mail besprochen. Wichtig ist die Bereitstellung der Daten zu festen Terminen. Unsere Steuerberatungsgesellschaft bietet unseren Mandanten ein permanentes Coaching zur Optimierung der Buchhaltung an. Ziel muss es sein, die Grundsätze ordnungsmäßiger Buchhaltung (GoBD) zu erfüllen, um bei einer möglichen späteren Betriebsprüfung keine Angriffsfläche zu bieten. Zentraler Punkt einer erfolgreichen Unternehmung ist ein straffes Mahnwesen. Ein funktionierendes Mahnwesen entscheidet oft über Erfolg oder Misserfolg. Ohne ein gutes Mahnwesen wird es schwer, erfolgreich ein Unternehmen zu führen. Einen Rechtsanwalt zur Begleichung Ihrer offenen Forderungen einzuschalten, kann durch ein aktives Forderungsmanagement vermieden werden. Die Beauftragung von Rechtsanwälten zur Begleichung Ihrer Forderungen ist meist das letzte Mittel. Klageverfahren kosten viel Zeit und Geld. Nutzen Sie daher aktiv das Instrument der Vorkasse und kümmern Sie sich um eine gute Buchhaltung. In Ihrem eigenen Interesse.
Als wesentlichen Teil unserer Steuerberatung bietet unsere Steuerberatungsgesellschaft die Lohnbuchhaltung an. Wir erstellen im Jahr 2024 monatlich rund 450 Lohnabrechnungen. Als Partner an Ihrer Seite kümmern wir uns um die vielen komplexen Fragen rund um die Lohnabrechnung. Wir kümmern uns um die vielen Steueränderungen, Kurzarbeitergeld, Mindestlohn, Phantomlohn, Branchentarifverträge, Krankenkassenbeiträge, Lohnsteuer, Sepa-Lastschriftmandat, DATEV-Arbeitnehmer-Online, Krankmeldungen, An- und Abmeldungen der Arbeitnehmer, Sozialversicherungspflicht, Statusfeststellungsverfahren, Sofortmeldungen, die Besteuerung der PKWs (wie 1%-Regelung, Fahrtenbuchmethode, Beachtung der Elektroautos), jährlich steigende Beitragsbemessungsgrenzen, Lohnsteueraußenprüfungen und Betriebsprüfungen der Rentenversicherung Bund. Die Rentenversicherung Bund prüft auch die Abgaben zur Künstlersozialkasse (KSK).
Es geht in den Jahresendspurt, der mitunter wenig besinnlich ist. Trotzdem ist es wichtig, auch mal innezuhalten und zurückzublicken auf ein wunderbares Jahr, indem wir
Ausbildung als Steuerfachangestellter (m/w/d) in Berlin Wir sind im Jahr 2024 ein gut etabliertes und zügig wachsendes Steuerbüro mit neun qualifizierten Mitarbeitern, drei Steuerberatern und
Job & Stellenangebot in Berlin als Steuerfachangestellter (mwd) Wir sind im Jahr 2024 ein gut etabliertes und zügig wachsendes Steuerbüro mit neun qualifizierten Mitarbeitern, einer
Job & Stellenangebot in Berlin Wir sind im Jahr 2024 ein gut etabliertes und zügig wachsendes Steuerbüro mit neun qualifizierten Mitarbeitern, einer Steuerberaterin, einem Steuerberater
Job & Stellenangebot in Berlin als Steuerberater / Steuerberater Anwärter (m/w/d) in Berlin Wir sind im Jahr 2024 ein gut etabliertes und zügig wachsendes Steuerbüro
Inhalt Was ändert sich hier aus steuerlicher Sicht ab 2024, 2025 oder rückwirkend? Deutschland soll wettbewerbsfähig bleiben und wieder besser werden. Die Steuerbelastung für Unternehmen
Inhalt Einleitung Es geht um die Rechnung, ein wichtiges Dokument, dass aus dem Geschäftsleben nicht wegzudenken ist. Ein Unternehmer ist hierbei Rechnungsersteller und Rechnungsempfänger. An
BFH Urteil v. 26.09.2023, IX R 14/22: „Einheitliche Nutzung, getrennte Betrachtung“: Private Veräußerungsgeschäfte bei Abtrennung eines unbebauten Teils des Wohngrundstücks zu eigenen Wohnzwecken Der Bundesfinanzhof
Inhalt Was ändert sich bei der Lohnabrechnung und bei der Lohnsteuer 2024? Als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Berlin möchten wir nachfolgend die Änderungen bei den
Ab 2025 wird die E-Rechnung für Unternehmen verpflichtend eingeführt, da eine europarechtliche Regelung umgesetzt wurde. Mit dem Wachstumschancengesetz wurden entsprechende umsatzsteuerrechtliche Regelungen für die Bundesrepublik Deutschland im März 2024 beschlossen. Unternehmen sollten bis zum Jahr 2025 auf digitale Finanzbuchhaltung umsteigen.
In diesem Zusammenhang stellen wir unsere Mandanten sukzessive im Jahr 2024 auf „DATEV Unternehmen-online“ um, da Unternehmen zukünftig E-Rechnungen erhalten und versenden können müssen.
Digitale Finanzbuchhaltung wird sich durchsetzen. Wir unterstützen unsere Mandanten hierbei.
Die ordnungsgemäße Buchhaltung ist die Basis für den Jahresabschluss. Wir erstellen im Jahr 2024 rund 150 Jahresabschlüsse für GmbHs bzw. UGs. Weiterhin erstellen wir im Jahr 2024 rund 100 Einnahmenüberschussrechnungen und Jahresabschlüsse für Selbständige sowie Freiberufler. Der Jahresabschluss dokumentiert Ihren Erfolg und wird stets von unseren Steuerberaterinnen und Steuerberatern analysiert und in einem Termin mit unseren Mandanten besprochen. Durch den Jahresabschluss erfahren Sie wichtige ökonomische Details über Ihren Erfolg. Verbesserungspotentiale können aus dem Jahresabschluss abgeleitet werden.
Die Pflicht zur Aufstellung eines Jahresabschlusses ergibt sich aus den § 238ff HGB. Die Gliederung der Bilanz erfolgt nach dem § 266 HGB. Die Gliederung der Gewinn- und Verlustrechnung erfolgt nach dem § 275 HGB. Nach § 245 HGB ist der Jahresabschluss unter Angabe des Datums zu unterzeichnen.
Kapitalgesellschaften, wie die AG, die GmbH und die UG sind offenlegungspflichtig. Kleinstunternehmen im Sinne § 267 a HGB haben die Bilanz einzureichen. Kleine Unternehmen im Sinne § 267 Abs. 1 HGB haben nach § 326 Abs.1 HGB die Bilanz und den Anhang einzureichen. Die Rechnungsunterlegungsunterlagen sind ausschließlich beim Betreiber des Bundesanzeigers und nur in elektronischer Form einzureichen. Die Rechnungsunterlegungsunterlagen sind spätestens ein Jahr nach dem Abschlussstichtag des Geschäftsjahres, auf das sie sich beziehen, beim Betreiber des Bundesanzeigers einzureichen.
In der Praxis hat der § 335 HGB eine höhere Bedeutung. Nach § 335 HGB droht den Firmen ein Ordnungsgeldverfahren, die nicht fristgerecht die entsprechenden Unterlagen offengelegt haben. Zunächst wird eine sechswöchige Frist gesetzt, um die entsprechenden Unterlagen hochzuladen. Hierfür wird in der Regel eine Gebühr von 103,50 EUR festgesetzt. In diesem Schreiben wird ferner ein Ordnungsgeld von 2.500 EUR angedroht. Kommt die Unternehmung dieser Aufforderung nicht nach, wird das Verfahren unter Androhung eines erneuten Ordnungsgeldes wiederholt. Dieses Verfahren wird so lange fortgeführt, bis die Unterlagen offengelegt sind oder die Unterlassung der Offenlegung gerechtfertigt wird.
Auch beim Fehlen der Feststellung, kann das Ordnungsgeldverfahren eingeleitet oder fortgesetzt werden.
Im Falle einer Betriebsprüfung ist es wichtig, die Buchhaltungs- und Jahresabschlussdaten im GDPdU-Format auf digitalem Weg (per Mail oder Daten-CD) an die Finanzbehörden zu übermitteln. Hierzu ist es wichtig, die Daten zur Verfügung stellen zu können. Wir nutzen die DATEV-Software, die über derartige Möglichkeiten verfügt. Derzeit gibt es eine Reihe von Softwareanbietern, die neu auf den Markt drängen. Es ist darauf zu achten, dass ein GDPdU-Format exportiert werden kann.
Aktuelles Steuerrecht ist die Basis für eine qualifizierte Steuerberatung. Weiterbildung ist uns sehr wichtig. Als Steuerberaterin und Steuerberater kennen wir die Änderungen der Insolvenzordnung aufgrund der Corona-Pandemie und müssen die gewährten Corona-Hilfen richtig bilanzieren. Eventuelle Rückzahlungen der Corona-Hilfen müssen beachtet werden. Wir beantragen die Corona-Überbrückungshilfe II und Überbrückungshilfe III. Novemberhilfen und Dezemberhilfen müssen beispielsweise auch bei der Überbrückungshilfe II und der Überbrückungshilfe III berücksichtigt werden. Abschreibungsregelungen haben sich für das Jahr 2021 für PCs geändert.
Als Steuerberaterin und Steuerberater erfahren wir sehr viele Informationen und Details über unsere Mandanten. Datenschutz ist selbstverständlich. Datenschutz ist wichtig. Das Steuerberatungsgesetz verpflichtet uns Steuerberaterinnen und Steuerberater weit über den Datenschutz hinaus zur Verschwiegenheit bzgl. der uns vorliegenden Informationen. Das gilt für alle unsere Mitarbeiter unserer Steuerberatungsgesellschaft.
Das Unternehmenssteuerrecht bildet einen Schwerpunkt unserer Arbeit. Zu nennen sind die Körperschaftsteuererklärung, die Gewerbesteuererklärung und die Umsatzsteuererklärung. In Deutschland bestehen enorme unternehmerische Pflichten im Bereich des Steuerrechts und des Bilanzrechts. Jede GmbH hat die jährliche Pflicht zur Aufstellung einer Handelsbilanz. Diese ist im notwendigen Mindestumfang in digitaler Form beim elektronischen Bundesanzeiger fristgerecht zu veröffentlichen. Bei Fristüberschreitung drohen empfindliche Strafen. Dem Finanzamt ist fristgerecht die E-Bilanz digital einzureichen. Die DATEV-Software unterstützt uns auch an dieser Stelle.
Unsere Steuerberatungsgesellschaft besteht aus einem hochqualifizierten, tollen und motivierten Team. Ein kompetenter Service ist uns wichtig. Wir ermöglichen unseren Mitarbeiter Karriere zu machen. Karriere erfolgt auch durch die Übernahme komplexerer Mandate und durch Unterstützung bei der Weiterbildung zum Bilanzbuchhalter, Steuerfachwirt, Steuerberaterin und Steuerberater. Karriere fängt bei uns auch durch die Ausbildung zur Steuerfachangestellten oder zum Steuerfachangestellten an. Wir bilden aus. Wir freuen uns auf Ihre Mail.
Wir versuchen täglich, noch besser zu werden – so wie unsere Mandanten. Wir interessieren uns für die wesentlichen Details unserer Mandanten.
Haben Sie Ihre Steuern und Ihre steuerlichen Pflichten im Blick?! Durch den Fokus auf Ihre Steuern und Ihre steuerlichen Pflichten und aber auch Rechte können Sie Ihr Leben besser und einfacher gestalten. Es lohnt sich.
Wir lieben Steuerberatung. Wir lieben unsere Arbeit und die täglichen Herausforderungen.
Nachfolgend erfahren Sie mehr über uns. Gern erfahren wir Ihre Zukunftspläne.
Dokumente abfotografieren und über Smartphone, Tablet oder den PC hochladen.
Es ist unser Ziel als Steuerberaterin und Steuerberater, Ihnen den Rücken und vor allem den Kopf bezüglich Ihrer steuerlichen Themen freizuhalten.
Unser Steuerberater-Team freut sich auf einen unverbindlichen Termin.
Der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Dr. Alexander Georgi und die Steuerberaterin Christiane Georgi stehen Ihnen gern für Ihre Fragen per Mail oder Telefon (+49 30 8620331-0) zur Verfügung
Ihr Dr. Alexander Georgi, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer in Berlin
Ihre Christiane Georgi, Steuerberaterin in Berlin